Mit Inkrafttreten des neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Juli 2023 steigen die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Außerdem wird die Kinderanzahl bei der Berechnung der Beitragssätze differenzierter als bisher berücksichtigt, um dem Erziehungsaufwand der Eltern Rechnung zu tragen und Versicherte mit mehreren Kindern stärker zu entlasten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Elterneigenschaft Ihrer Arbeitnehmer, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen. In der Regel sind hierfür Dokumente, aus denen die Elterneigenschaft ersichtlich wird, beim Arbeitgeber einzureichen. In einem vereinfachten Nachweisverfahren können Arbeitgeber jedoch auf die Vorlage konkreter Nachweise in Form von Geburtsurkunden etc. verzichten und statt dessen die Daten von ihren Beschäftigten formlos abfragen. Das Ergebnis der Abfrage muss nur entsprechend dokumentiert werden. Die Selbstauskunft kann auf analogem oder digitalem Weg erfolgen.

Digitale Meldung von Kindern – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine schnelle, digitale Möglichkeit, die Angaben zu berücksichtigungsfähigen Kindern abzufragen, bieten das NOVIPLAN Webportal und die Mitarbeiter-App. Neben den bewährten Employee Self Services steht ab sofort die neue Funktion Meldung Kind zur Verfügung. Beschäftigte können ihrem Arbeitgeber hierüber mit wenigen Klicks alle notwendigen Angaben je Kind  zukommen lassen. Einfach Menüpunkt anklicken, Name und Geburtsdatum des Kindes ausfüllen, vorhandenen Nachweis auswählen und an den Arbeitgeber senden – fertig! Vorgegebene Eingabefelder sorgen für eine komfortable, datenschutzkonforme Erfassung und Standardisierung der Angaben. Übersichtliche Reports gewährleisten außerdem, dass Arbeitnehmer all ihre Meldungen zu Kindern und ihren persönlichen Stammdaten inklusive Bearbeitungsstatus immer im Blick behalten.

Unternehmen profitieren nicht nur von einem standardisierten, papierlosen Meldeprozess, sondern insbesondere auch von der strukturieren Auflistung aller abgegebenen Meldungen im Portal mit der Möglichkeit, diese in unterschiedlichen Formaten zu exportieren und ins HR-System zu importieren. Für SAP-Anwender lässt sich die automatische Übergabe der Meldungen in die jeweiligen SAP-Tabellen einrichten.

Pilotkunde für die digitale Meldung von Kindern ist die HORNBACH Baumarkt AG. Dort wurde im Vorfeld auch das betriebliche Informationsschreiben, mit dem die rund 13.000 HORNBACH-Beschäftigten über die neue Funktionalität in NOVIPLAN informiert wurden, über das Portal versendet.